Für allgemein bildende Schulen ab Klassenstufe 5
KooBO ist ein Projekt zur Förderung der beruflichen Orientierung. Schülerinnen und Schüler arbeiten gemeinsam mit externen Bildungsträgern ein ganzes Schuljahr lang an Projekten mit Bezug zu einem oder mehreren Berufsfeldern. Dabei entstehen konkrete Produkte oder Dienstleistungen. Weitere externe Partner wir Firmen, Kammern oder Akteure der Beruflichen Orientierung sind je nach Thema abenfalls eingebunden. Elemente zur Stärkung der überfachlichen Kompetenzen und Selbstreflektion ergänzen die berufspraktischen Erfahrungen. Inhalte und Ablauf der Projekte entstehen in Absprache mit den durchführenden Bildungsträgern. In den vergangenen Schuljahren wurden bspw. Catering-Projekte initiiert, kleinere Bauvorhaben auf dem Schulgelände umgesetzt (Relaxliegen, Grüne Klassenzimmer, Bau von Pizzaöfen, etc.) oder auch soziale Partnerschaften gegründet (Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen usw.) gefördert durch:
KooBO wird zu 50% durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit BW sowie zu 40% durch den Europäischen Sozialfonds und zu 10% durch das Land BW gefördert.
Weitere Informationen
KooBO ist ein ergänzendes Angebot für alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen ab Klasse 5.
Die Schulen können sich über die KooBO-Beauftragten der ZSL-Regionalstellen für die Teilnahme am Projekt bewerben. Die konkrete Umsetzung vor Ort übernimmt der zuständige Bildungsträger wobei die Begleitung der Projekte durch die Schule verbindlich ist.
Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2023/2024 ist abgelaufen. Interessenten für das Schuljahr 2024/2025 können sich an die
zuständigen KooBO-Beauftragten wenden.
Alle KooBO-Projekte haben die berufliche Orientierung und die Förderung der individuellen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern als Schwerpunkt. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler bei der Arbeit im Projekt von Vertreterinnen und Vertretern einer außerschulischen Projektleitung unterstützt, die das Projekt zusammen mit der Schülergruppe und der Schule umsetzen.
Diese Unterstützung umfasst
- bei Bedarf Suche nach einem oder mehreren geeigneten Kooperationspartner/n für das Projekt
- Organisation von projektrelevanten Fortbildungen für Schülerinnen und Schüler
- Projektbegleitung (z.B. regelmäßige Teilnahme an Projektsitzungen / Meilensteinen)
- Projektdurchführung;
- Einbeziehung der Angebote der Bundesagentur für Arbeit (BIZ, Berufsberater/in, …)
- Evaluation und Dokumentation der KooBO-Projekte
Ab dem Schuljahr 2019/20 ist vorgesehen, dass die außerschulische Projektleitung die Projekte an den Schulen grundsätzlich alleine durchführt. Es muss aber ein Ansprechpartner für den Bildungsträger zur Verfügung stehen. Als Ansprechpersonen für Schulen, die außerschulische Projektleitung und weitere Beteiligte stehen die KooBO-Beauftragten an den ZSL-Regionalstellen zur Verfügung.
Die Ansprechperson für ihre Regionalstelle bzw. Schulamt finden Sie in dieser Liste der KooBO-Ansprechpersonen (PDF).
Projektkoordination am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung:
koobo@zsl.kv.bwl.de
Jede Schule kann sich auch für mehrere KooBO-Schülerprojekte bewerben.
Die Auswahl der Projektschulen wird jedoch durch die KooBO-Beauftragten der ZSL-Regionalstellen gesteuert. Bitte setzen Sie sich dazu mit diesen in Verbindung. (siehe Ansprechpersonen)
In den Projekten KooBO Standard und KooBO-Z steht den Schulen ein Budget für Fahrt- und Sachkosten zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie über die zuständigen Bildungsträger.
Sollte Ihrer Schule Budget zustehen, dann gilt:
Aufgrund von Förderrichtlinien müssen alle teilnehmenden Schulen gewährleisten, dass der außerschulischen Projektleiter Schülerdaten zur Förderung, Steuerung und Evaluation des Projektes erheben können.
Die Teilnehmerbögen sind verpflichtend für jede Schülerin / jeden Schüler, die / der an KooBO teilnehmen möchte.
Die Daten werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und ggf. auch der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (je nach Projektvariante) erhoben, die das Gesamtprojekt finanzieren und durch diese Befragung langfristig feststellen möchten, ob die ergriffenen Maßnahmen effektiv sind.
Sie werden ausschließlich vom außerschulischen Projektleiter pseudonymisiert weitergegeben. Die Datenschutzbestimmungen werden dabei von allen Beteiligten eingehalten.
Kooperation Bildungsträger mit Schule:
Seit dem Schuljahr 2019/20 muss die Schule ein KooBO-Projekt nicht mehr mit 2 Deputatsstunden begleiten. Der Bildungsträger ist für die Durchführung des Projekts verantwortlich. Den Schulen steht es aber selbstverständlich frei, eine Lehrkraft für das KooBO-Projekt einzuteilen, das ist nicht verboten. Bei außerschulischen Exkursionen und potentiell gefährlichen Aktivitäten (Maschinenschein o.ä.) muss eine Betreuung durch eine Lehrkraft gewährleistet sein. Hier finden Sie ein Formular, mit dem die Schulleitung die Aufsichtspflicht für den Zeitraum des KooBO-Projekts an den Bildungsträger übertragen kann.
ir hoffen darauf, dass die Schulen und der jeweilige Träger vor Ort im Sinne einer gemeinsamen und erfolgreichen Projektdurchführung handeln und sich bei Konflikten der Aufsichtspflicht gütlich einigen.
Es gilt die Verwaltungsvorschrift berufliche Orientierung. Weitere Informationen auf der entsprechenden Seite des KM.
Das Projekt KooBO wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) sowie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Baden-Württemberg gefördert.
Aufgrund von Förderrichtlinien müssen alle teilnehmenden Schulen gewährleisten, dass die durchführenden Bildungsträger die Daten von Schülerinnen und Schülern erheben können.
Die beauftragten Bildungsträger sorgen für die Einhaltung der allgemeinen Richtlinien zum Datenschutz.