 
                NEU – Verwaltungsvorschrift über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung 2025)
Die Rahmenbedingungen zur Beruflichen Orientierung sind in der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ (VwV BO) vom 13. September 2025 geregelt. Mit der Neufassung wird der Prozess der Beruflichen Orientierung verbindlich und systematisch an allen auf der Primarstufe aufbauenden allgemein bildenden Schulen verankert und weiterentwickelt.
Die Berufliche Orientierung beginnt ab Klasse 5 und begleitet Schülerinnen und Schülern kontinuierlich bis zum Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf. Sie entdecken ihre Interessen, Fähigkeiten und Werte, setzen sich mit der Berufs- und Arbeitswelt auseinander und lernen, ihre Erfahrungen zu reflektieren und tragfähige Entscheidungen für ihren Bildungs- und Berufsweg zu treffen. Schulen wirken nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift wesentlich daran mit, dass junge Menschen ihre Zukunft eigenverantwortlich gestalten können.
Zur Umsetzung der Beruflichen Orientierung gehören verbindliche Maßnahmen wie die Tage der Beruflichen Orientierung, vielfältige Praxiserfahrungen, Informationsveranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Auch die Erziehungsberechtigten werden frühzeitig einbezogen, um den Berufswahlprozess ihrer Kinder zu begleiten.
Die Schulen entwickeln hierzu ein schulspezifisches standortbezogenes BO-Konzept, dessen Umsetzung durch ein BO-Team koordiniert und gemeinsam mit der Schulleitung reflektiert wird. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kooperiert die Schule mit Partnern aus unterschiedlichen Bereichen.
Auf Grund des bereits begonnen Schuljahres ist für das aktuelle erste Geltungsjahr der neuen VwV eine Vorbereitung der wenigen
für die Klassen 5 und 6 relevanten Änderungen wie beispielsweise der Aufbau eines BO-Teams ausreichend, um diese dann für
das darauffolgende Schuljahr zur konkreten Umsetzung zu bringen.
Somit können die Schulen im Schuljahr 2025/2026 allmählich allererste Umsetzungsschritte in Klasse 5 und 6 Schritt für
Schritt in Angriff nehmen und mit größerer Vorlaufzeit ab dem nächsten Schuljahr notwendige Weiterentwicklungen in den
oberen Klassen anbahnen und zur Umsetzung bringen. Hierbei bitten wir Sie die besonderen Bedürfnisse und
Unterstützungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung kontinuierlich mitzudenken.
 
                Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen tritt die VwV BO 2025 im Schuljahr 2026/2027 in Kraft. Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2026/2027 eine Abschlussklasse eines mehrjährigen Bildungsganges besuchen, gilt weiterhin die VwV BO 2017.
Hier finden Sie demnächst häufig gestellte Fragen und Antworten zur neuen Verwaltungsvorschrift BO 2025.
Verwaltungsvorschrift über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung 2017)
Die Rahmenbedingungen zur Beruflichen Orientierung sind in der Verwaltungsvorschrift über die "Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen" (VwV BO) geregelt.
Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Klassen 7 bis 12 bzw. 13 einer allgemein bildenden Schule besuchen, gilt bis zu ihrem Abschluss an dieser Schule weiter die VwV BO in der Fassung vom 03. August 2017, die zuletzt durch am 25. Juni 2019 geändert worden ist.
Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die erste Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe besuchen, sowie ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, gilt bereits ab 2025/2026 Ziffer 9 der VwV BO in der Fassung vom 13. September 2025.
Darüber hinaus können Schulen soweit möglich die neue Fassung der VwV BO vom 13. September 2025 schon ab dem Schuljahr 2025/2026 umsetzen.
Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2026/2027 eine Abschlussklasse eines mehrjährigen Bildungsganges besuchen, gilt ebenfalls weiter die VwV BO in der Fassung vom 03. August 2017, die zuletzt durch am 25. Juni 2019 geändert worden ist. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen tritt die VwV BO in der Fassung vom 13. September 2025 im Schuljahr 2026/2027 in Kraft.
Die verbindliche und individuelle Berufliche Orientierung beginnt bereits in Klasse 5. Sie ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, eine Vielzahl von Berufen kennenzulernen und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Schülerinnen und Schüler sollen ihre Interessen und Potenziale erkennen und diese gezielt weiterentwickeln, um dann im Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf eine qualifizierte Entscheidung treffen zu können. Hieran wirken die Schulen nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift wesentlich mit.
 
                Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen tritt die VwV BO 2025 im Schuljahr 2026/2027 in Kraft. Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2026/2027 eine Abschlussklasse eines mehrjährigen Bildungsganges besuchen, gilt weiterhin die VwV BO 2017.
Offizielle Vereinbarungen und Konzepte
Berufliche Orientierung im Bildungsplan
Was soll ich nur werden? Diese Frage ist heute schwieriger zu beantworten denn je. Zum einen ist unser Bildungssystem durchlässiger geworden - jede Karriere scheint möglich - zum anderen hat die Auswahl an Ausbildungsberufen und Studiengängen stetig zugenommen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben vor allem drei Erkenntnisse gebracht:
1. Berufliche Orientierung ist ein Prozess, der deutlich früher einsetzen muss als bisher.
2. Die Schülerinnen und Schüler brauchen stärkere Unterstützung und Begleitung in ihrem Berufswahlprozess.
3. Berufliche Orientierung braucht Praxisbezug.
Deshalb nimmt die Berufliche Orientierung (BO) im Bildungsplan 2016 einen hohen Stellenwert, mit den zwei Standbeinen Leitperspektive Berufliche Orientierung und dem neuen Fach "Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung", ein.
Berufliche Orientierung ist eine von sechs Leitperspektiven. Das heißt, sie zieht sich wie ein roter Faden durch alle Schularten, Schulfächer und begleitet die Schülerinnen und Schüler durch alle Klassenstufen. Sie ist ein wesentlicher Teil der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Wie die Inhalte und Maßnahmen der Ausbildungs- und Studienorientierung strukturiert und koordiniert werden, das entscheidet jede Schule selbst. Dabei stützt sie sich auf Kooperationspartner wie die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und andere Partner aus Kammern, Verbänden und Wirtschaft. In welchen Fächern und bei welchen konkreten Inhalten sich ein Bezug zur Leitperspektive Berufliche Orientierung herstellen lässt, darauf verweist der Bildungsplan mit einem grün hinterlegten L.
Weitere Informationen zur Leitperspektive Berufliche Orientierung finden Sie hier.
Berufliche Orientierung ist Bestandteil des Fachs "Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung", das in den Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts-, und Realschulen ab Kl. 7, in den Gymnasien ab Kl. 8 unterrichtet wird. So beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler in dem Kapitel "Berufswähler" mit ihren beruflichen Wünschen und Interessen, aber auch mit dem Wandel der Arbeitswelt und lernen Bewerbungsverfahren kennen.
