Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV
Berufliche Orientierung 2017)
Die gültigen Rahmenbedingungen zur Berufs- und Studienorientierung sowie der Praxiserfahrungen an allgemein bildenden Schulen sind in der Verwaltungsvorschrift über die "Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen" (VwV BO) vom 6. September 2017 geregelt. Mit der Neufassung werden Rahmenbedingungen geschaffen, um den Prozess der Beruflichen Orientierung an allen auf der Primarstufe aufbauenden allgemein bildenden Schulen zu verankern.
Eine verbindliche und individuelle Berufliche Orientierung, die bereits in Klasse 5 beginnt, ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl von Berufen kennenzulernen und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Die Schülerinnen und Schüler entdecken ihre Interessen sowie Potenziale und entwickeln diese gezielt weiter, um dann im Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf eine qualifizierte Entscheidung treffen zu können. Hieran wirken die Schulen nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift wesentlich mit.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen der Beruflichen Orientierung werden die einzelnen Schulen von Kooperationspartnern unterstützt. Dabei umfasst die Berufliche Orientierung Maßnahmen der Ausbildungs- und Studienorientierung. Unterstützung bei der Erstellung eines schulspezifisch standortbezogen Konzepts der Beruflichen Orientierung erhalten die Schulen von den Beratungsfachkräften der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit (Berufsberatung).
Zu den Maßnahmen der Beruflichen Orientierung zählen insbesondere der Tag der Beruflichen Orientierung, Praxiserfahrungen, Informationsveranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung.
Offizielle Vereinbarungen und Konzepte
Berufliche Orientierung im Bildungsplan
Was soll ich nur werden? Diese Frage ist heute schwieriger zu beantworten denn je. Zum einen ist unser Bildungssystem durchlässiger geworden - jede Karriere scheint möglich - zum anderen hat die Auswahl an Ausbildungsberufen und Studiengängen stetig zugenommen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben vor allem drei Erkenntnisse gebracht:
1. Berufliche Orientierung ist ein Prozess, der deutlich früher einsetzen muss als bisher.
2. Die Schülerinnen und Schüler brauchen stärkere Unterstützung und Begleitung in ihrem Berufswahlprozess.
3. Berufliche Orientierung braucht Praxisbezug.
Deshalb nimmt die Berufliche Orientierung (BO) im Bildungsplan 2016 einen hohen Stellenwert, mit den zwei Standbeinen Leitperspektive Berufliche Orientierung und dem neuen Fach "Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung", ein.
Berufliche Orientierung ist eine von sechs Leitperspektiven. Das heißt, sie zieht sich wie ein roter Faden durch alle Schularten, Schulfächer und begleitet die Schülerinnen und Schüler durch alle Klassenstufen. Sie ist ein wesentlicher Teil der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Wie die Inhalte und Maßnahmen der Ausbildungs- und Studienorientierung strukturiert und koordiniert werden, das entscheidet jede Schule selbst. Dabei stützt sie sich auf Kooperationspartner wie die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und andere Partner aus Kammern, Verbänden und Wirtschaft. In welchen Fächern und bei welchen konkreten Inhalten sich ein Bezug zur Leitperspektive Berufliche Orientierung herstellen lässt, darauf verweist der Bildungsplan mit einem grün hinterlegten L.
Weitere Informationen zur Leitperspektive Berufliche Orientierung finden Sie hier.
Berufliche Orientierung ist Bestandteil des Fachs "Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung", das in den Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts-, und Realschulen ab Kl. 7, in den Gymnasien ab Kl. 8 unterrichtet wird. So beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler in dem Kapitel "Berufswähler" mit ihren beruflichen Wünschen und Interessen, aber auch mit dem Wandel der Arbeitswelt und lernen Bewerbungsverfahren kennen.