Kooperationen zwischen beruflichen und allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7
Eine berufliche Schule übernimmt die Projektleitung bei einem Schülerprojekt mit einer allgemein bildenden Schule und mindestens einem weiteren Partner (Hochschule, Betrieb, Gemeindewesen).
Weitere Informationen
Bewerben können sich Berufliche Schulen in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist eine Kooperation mit einer allgemein bildenden Schule. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der KooBO-Beauftragten Ihrer Region auf. Die Rahmenbedingunge verhalten sich wie folgt:
- Ein ganzes Projekt umfasst 2 Anrechnungsstunden. Dieses entspricht 70 Stunden praktische BO für Schülerinnen und Schüler.
- Ein halbes Projekt umfasst 1 Anrechnungsstunde. Dieses entspricht 35 Stunden BO für Schülerinnen und Schüler.
- Die Projekte können in flexibler Form stattfinden, d.h. en bloc, also eine ganze Woche (bzw. mehrere einzelne Wochen), wöchentlich, monatlich oder in einer Kombination der angegebenen Möglichkeiten.
- An einem Projekt, also 70 Stunden BO für Schülerinnen und Schüler, kann wie gehabt 1 Klasse/Gruppe teilnehmen. Es können aber auch bis zu drei Klassen pro Schuljahr teilnehmen (mindestens aber 23 Stunden BO pro Klasse/ Gruppe).
Die Anmeldefrist für das Schulajahr 2023/2024 ist abgelaufen. Interessenten für das Schuljahr 2024/2025 können sich an die zuständige Ansprechperson wenden.
Regionalstelle Stuttgart: Slavica.Knoll@rps.bwl.de
Regionalstelle Freiburg: Vivian.Conrad@rpf.bwl.de
Regionalstelle Tübingen: Sascha.Beck@bs-riedlingen.de
Regionalstelle Karlsruhe: Andrea.Nemeth@rpk.bwl.de
Regionalstelle Mannheim: Andrea.Nemeth@rpk.bwl.de
Regionalstelle Schwäbisch Gmünd: Slavica.Knoll@rps.bwl.de
Projektkoordination am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung:
Ute.Kirschbaum@zsl.kv.bwl.de
Jede Schule kann sich auch für mehrere KooBO-Schülerprojekte bewerben.
Die Auswahl der Projektschulen wird jedoch durch die KooBO-Beauftragten der ZSL-Regionalstellen gesteuert. Bitte setzen Sie sich dazu mit diesen in Verbindung. (siehe Ansprechpersonen)
Je nach KooBO-Variante steht den Schulen ein Budget für Fahrt-und Sachkosten zur Verfügung. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind die Fahrt-und Sachkosten Angelegenheit der Schule. Kontaktieren Sie hierzu die KooBO-Beauftragten Ihrer Region.
Sollte Ihrer Schule Budget zustehen, dann gilt:
Aufgrund von Förderrichtlinien müssen alle teilnehmenden Schulen gewährleisten, dass der außerschulischen Projektleiter Schülerdaten zur Förderung, Steuerung und Evaluation des Projektes erheben können.
Die Teilnehmerbögen sind verpflichtend für jede Schülerin / jeden Schüler, die / der an KooBO teilnehmen möchte.
Die Daten werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und ggf. auch der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (je nach Projektvariante) erhoben, die das Gesamtprojekt finanzieren und durch diese Befragung langfristig feststellen möchten, ob die ergriffenen Maßnahmen effektiv sind.
Sie werden ausschließlich vom außerschulischen Projektleiter pseudonymisiert weitergegeben. Die Datenschutzbestimmungen werden dabei von allen Beteiligten eingehalten.