Die „Kooperative Berufsorientierung für neu Zugewanderte“ (KOOBO-Z) ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 - 20 Jahren in VKL - oder VABO-Klassen
Das Projekt KOOBO-Z wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Ein Bildungsträger ist für die Projektumsetzung mit 3 Unterrichtsstunden pro Woche verantwortlich. In einer Gruppe von 12-15 Jugendlichen setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Kompetenzen im Zusammenhang mit der Beruflichen Orientierung auseinander. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Arbeit. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bildungs-und Ausbildungswege in Deutschland kennen und erhalten Einblicke in die Berufswelt durch Betriebsbesichtigungen oder Hilfestellung bei Bewerbungen für Praktika. In dem Projekt wird ein Produkt hergestellt, an dem unterschiedliche Berufsfelder erlebbar werden. Bei diesem Projekt können auch die Erkenntnisse aus 2P (Potenzial & Perspektive - ein Analyeserverfahren für neu Zugewanderte) aufgegriffen und die Schülerinnen und Schüler somit bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Beruflichen Orientierung unterstützt werden.
Gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative Bildungsketten
Weitere Informationen
Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2023/2024 ist abgelaufen. Interessenten für das Schuljahr 2024/2025 können sich an die zuständigen KooBO-Beauftragten wenden.
Die Ansprechperson für ihre Regionalstelle bzw. Schulamt finden Sie in dieser Liste der KooBO-Ansprechpersonen (PDF).
Projektkoordination am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung:
Jede Schule kann sich auch für mehrere KooBO-Schülerprojekte bewerben.
Die Auswahl der Projektschulen wird jedoch durch die KooBO-Beauftragten der ZSL-Regionalstellen gesteuert. Bitte setzen Sie sich dazu mit diesen in Verbindung. (siehe Ansprechpersonen)
Je nach KooBO-Variante steht den Schulen ein Budget für Fahrt-und Sachkosten zur Verfügung. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind die Fahrt-und Sachkosten Angelegenheit der Schule. Kontaktieren Sie hierzu die KooBO-Beauftragten Ihrer Region.
Sollte Ihrer Schule Budget zustehen, dann gilt:
Aufgrund von Förderrichtlinien müssen alle teilnehmenden Schulen gewährleisten, dass der außerschulischen Projektleiter Schülerdaten zur Förderung, Steuerung und Evaluation des Projektes erheben können.
Die Teilnehmerbögen sind verpflichtend für jede Schülerin / jeden Schüler, die / der an KooBO teilnehmen möchte.
Die Daten werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und ggf. auch der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (je nach Projektvariante) erhoben, die das Gesamtprojekt finanzieren und durch diese Befragung langfristig feststellen möchten, ob die ergriffenen Maßnahmen effektiv sind.
Sie werden ausschließlich vom außerschulischen Projektleiter pseudonymisiert weitergegeben. Die Datenschutzbestimmungen werden dabei von allen Beteiligten eingehalten.
Kooperation Bildungsträger mit Schule:
Seit dem Schuljahr 2019/20 muss die Schule ein KooBO-Projekt nicht mehr mit 2 Deputatsstunden begleiten. Der Bildungsträger ist für die Durchführung des Projekts verantwortlich. Den Schulen steht es aber selbstverständlich frei, eine Lehrkraft für das KooBO-Projekt einzuteilen, das ist nicht verboten. Bei außerschulischen Exkursionen und potentiell gefährlichen Aktivitäten (Maschinenschein o.ä.) muss eine Betreuung durch eine Lehrkraft gewährleistet sein. Hier finden Sie ein Formular, mit dem die Schulleitung die Aufsichtspflicht für den Zeitraum des KooBO-Projekts an den Bildungsträger übertragen kann.
Wir hoffen darauf, dass die Schulen und der jeweilige Träger vor Ort im Sinne einer gemeinsamen und erfolgreichen Projektdurchführung handeln und sich bei Konflikten der Aufsichtspflicht gütlich einigen.
Es gilt die Verwaltungsvorschrift berufliche Orientierung. Weitere Informationen auf der entsprechenden Seite des KM.