Wegen der hohen Bedeutung der BO erwartet die Schulverwaltung die Aufnahme des Formats in das schulische BO-Konzept. Die Mindestaufgabe der Schule besteht darin, die Schülerinnen und Schüler für die freiwillige Teilnahme in den Ferien zu motivieren. Die letztendliche Gestaltung der Umsetzung obliegt jedoch der Schule. Wir empfehlen die Einbettung als schulisches Praktikum im Rahmen des BO-Konzepts.
Es kann als schulisches Praktikum Teil der verpflichtend vorgeschriebenen 10 Tage Praxiserfahrungen sein. Es kann nicht die Blockwoche ersetzen. Laut VwV BO (siehe 3.2) „sollen mehrtägige Praktika bei einer Praktikumsstelle stattfinden.“ Es kann diese also nur ergänzen. Die Schülerinnen und Schüler können mehr als das Mindestmaß von insgesamt 10 Tagen Praxiserfahrung absolvieren.
Nein, da „5 Tage - 5 Berufe - 5 Unternehmen“ nicht den Maßgaben des Tages der BO entspricht (siehe VwV BO 2.3).
Es ist wichtig, den Schülerinnen und Schüler die Teilnahme und Erfahrung zu ermöglichen. Die Anzahl der Tage ist flexibel. Es können mehr als 5 Tage, aber auch weniger als 5 Tage absolviert werden. Die Entscheidung obliegt der Schule.
"5 Tage - 5 Berufe - 5 Unternehmen" kann als schulisches Praktikum verpflichtend vorgegeben oder freiwillig absolviert werden, es können einzelne Schülerinnen und Schüler oder verpflichtend die ganze Klasse daran teilnehmen und es kann in der Schulzeit oder in den Ferien stattfinden.
Während der Schulzeit empfehlen wir die Durchführung als schulisches Praktikum. Die Schule kann für die Teilnahme während der Unterrichtszeit auch einen begrenzten Zeitraum definieren.
Ja, aus rechtlichen Gründen ist jedoch die Nutzung des Matching-Tools erst ab 15 Jahren möglich. Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren können sich ihre Praktikumsplätze auf herkömmliche Art und Weise suchen (z.B. über Bildungspartner, Praktikumsbörsen, regionale Angebote).
Nein, das Matching-Tool zur Praktikumssuche ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren. Natürlich können sich alle Schülerinnen und Schüler auch Praktikumsplätze auf herkömmliche Art und Weise suchen (z.B. über Bildungspartner, Praktikumsbörsen, regionale Angebote).
Ja.
Eltern sollen von der Schule über das Praktikumsformat und das Matching-Tool informiert werden, zumal sie ja auch beim „Tool“ miteingebunden sind. Es gelten zudem die gleichen Vorgaben wie bei anderen Maßnahmen der Beruflichen Orientierung im Rahmen der VWV BO. Detailierte Informationen zum Versicherungsschutz entnehmen Sie den FAQs zur VWV BO.
Ja, dies ist möglich. Sollte die Schule die Praktikumswoche als Pflichtveranstaltung in das BO-Konzept implementieren, müssen die Schülerinnen und Schüler auf herkömmlichen Art und Weise Praktikumsplätze finden.
Es wird einen zentralen Rückmeldebogen auf dem Matching-Tool geben, der dafür verwendet werden kann. Dieser wird auch zum Download auf www.bo-bw.de zur Verfügung gestellt. Es können aber auch schuleigene Rückmeldebögen verwendet werden.
Beim schulischen Praktikum können einzelne Praktikumsbesuche erfolgen, zu empfehlen ist aber mindestens ein telefonischer Kontakt. Da Schülerinnen und Schüler täglich das Unternehmen wechseln, können natürlich nicht alle Betriebe besucht werden. Die letztendliche Entscheidung der Gestaltung obliegt der Schule. Es gelten zudem die gleichen Vorgaben wie bei anderen Maßnahmen der Beruflichen Orientierung im Rahmen der VWV BO. Detailierte Informationen entnehmen Sie den FAQs zur VWV BO.
Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei anderen Maßnahmen der Beruflichen Orientierung im Rahmen der VWV BO. Detailierte Informationen zum Versicherungsschutz entnehmen Sie den FAQs zur VWV BO.
Die Praktikumstage können auch als schulische Veranstaltung gelten, wenn Praktika an schulfreien Tagen und in der unterrichtsfreien Zeit als schulische Veranstaltung durchgeführt werden (Nr. 3.1.2 VwV Berufliche Orientierung). Dann muss die Schule für eine Kontaktmöglichkeit sorgen.